Die Gesamtkollegiat:innenversammlung (GKV)
Aufgaben der GKV liegen vor allem darin, die Interessen der Kollegiat:innenschaft zu vertreten und zu kommunizieren. Sie können auf das Schulleben im Kolleg im Rahmen der gesetzliche Vorgaben Einfluss nehmen und damit ihren Bildungslauf mitgestalten.
In jeder E-Phase und in jedem Leistungskurs auf der Schiene der Tutoriums in Q1 und Q3 werden innerhalb der ersten vier Schulwochen nach den Sommerferien zwei Vertreter:innen für die GKV gewählt.
Innerhalb der ersten sechs Wochen wird die erste Versammlung von der Kollegleitung einberufen. Auf dieser Versammlung wird der Vorstand der GKV gewählt und es werden die 8 Mitglieder der Schulkonferenz sowie ihre 8 Vertreter:innen gewählt. Für den Bezirksschülerausschuss und die übrigen Gremien im Berlin-Kolleg (Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen) werden Mitglieder gewählt, sofern sich Kandidat:innen finden.
Das Berlin-Kolleg hat eine Mediator:innengruppe, die aus Lehrkräften und Kollegiat:innen besteht. Auf Vorschlag der GKV können Interessent:innen gemeinsam mit den Lehrkräften zur Wahl auf der Schulkonferenz benannt werden.
Der Vorstand der GKV beruft die Versammlungen mit einer Tagesordnung ein. Termin und Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vorher bekannt sein. Der Vorstand sorgt für die Verteilung der Einladungen an die Vertreter:innen aller Jahrgänge. Die Termine werden mit der Kollegleitung abgesprochen, so dass auch die Nutzung der Aula sichergestellt werden kann. Die Ergebnisse der Sitzungen werden protokolliert.
Der Vorstand der GKV wird in Einzelfällen auch vermittelnd tätig.
Die Kollegleitung steht dem Vorstand für Gespräche selbstverständlich zur Verfügung.