Rund ums BaföG

Grundsätzlich erhalten alle Kollegiatinnen und Kollegiaten, die in Vollzeit am Tagesunterricht teilnehmen, während der Ausbildung am Berlin-Kolleg staatliche Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das BAföG ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.

Im Lehrgang „Abitur online“ besteht hingegen zunächst kein Anspruch auf BAFöG. Es wird zurzeit geprüft, ob es nach drei Semestern Lehrgangsteilnahme, also ab dem 2. Semester der Qualifikationsphase, einen BAFöG-Anspruch geben kann.

Im Vorkurs erhalten Sie kein BAföG, die Förderung setzt erst mit dem Beginn der Einführungsphase ein.

Wenn Sie bei Eintritt in die E-Phase älter als 45 Jahre alt sind, erhalten Sie nur dann BAföG, wenn Sie vorher den Vorkurs besucht haben.

Für Verheiratete gelten besondere Regeln, die Sie beim BAföG-Amt erfragen müssen.

Zuständig für Fragen und die Beantragung der Leistungen nach dem BAföG ist:

Amt für Ausbildungsförderung Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin

Tel. : 030 9029-10
E-Mail:

Sprechzeiten:
Dienstag 9.00 bis 13.00 und Donnerstag 14.00 bis 18.00

Online Antragstellung
Unter diesem Link können Sie Ihren Antrag auf Schüler-BAföG online stellen.