Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Das Abitur ist der höchste deutsche Schulabschluss. Mit ihm besitzen Sie die Allgemeine Hochschulreife und sind berechtigt, an sämtlichen Hochschulen in allen Bundesländern ein Studium aufzunehmen.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife (FHR)
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach dem erfolgreichen Besuch von zwei Kurshalbjahren der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsphase) am Kolleg erworben werden.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann in Form eines mindestens einjährigen Vollzeitpraktikums, einer abgeschlossenen Berufsausbildung, eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres, durch den Wehrdienst, Zivildienst bzw. Bundesfreiwilligendienst erworben werden.
Die Anerkennung der Fachhochschulreife erfolgt bei Vorliegen des schulischen und des beruflichen Teils durch die Senatsverwaltung.
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Mit dem erfolgreichem Bestehen der Einführungsphase am Kolleg wird ein dem Mittleren Schulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben, sollte dieser beim Eintritt ins Kolleg noch nicht vorgelegen haben.